Jurapark-Charta
Mit der Jurapark-Charta unterstützen wir die Parkgemeinden dabei, sich im Bereich der nachhaltigen Gemeindeentwicklung und als Jurapark-Gemeinde zu positionieren – sowohl gegen innen als auch gegen aussen.
In der vorliegenden Charta werden die im Parkvertrag formulierten Parkziele auf zehn Zielbereiche heruntergebrochen und priorisiert. Ziel ist, dass sich jede Gemeinde mit mindestens drei der vorgeschlagenen Fokusthemen auseinandersetzt und konkrete Massnahmen dazu ableitet, mit Umsetzungshorizont 2025 bis 2028. Teilnahme und Umsetzungen basieren auf Freiwilligkeit. Die Umsetzung der Massnahmen liegt in der Verantwortung der Gemeinden. Der Jurapark Aargau unterstützt sie dabei mittels unterschiedlicher Gefässe, je nach Themenfeld und sich abzeichnenden Bedürfnissen der teilnehmenden Gemeinden. Von Impulsveranstaltungen über Workshops, bei der Vernetzung zu Fachleuten und andern Gemeindevertretern, mittels Vorlagen oder der Integration in laufende (Park-)Projekte.
28 der 31 Parkgemeinden nehmen am weiteren Prozess teil. Namentlich sind dies: Auenstein, Biberstein, Böztal, Frick, Gansingen, Gipf-Oberfrick, Hellikon, Herznach-Ueken, Kienberg, Küttigen, Laufenburg, Mandach, Mettauertal, Mönthal, Obermumpf, Oeschgen, Schinznach, Schupfart, Thalheim, Veltheim, Villigen, Wegenstetten, Wittnau, Oberhof, Wölflinswil, Zeihen, Zeiningen
Bis Ende 2024 wählen die Gemeinden drei Fokusthemen aus und definieren Umsetzungsmassnahmen.
In der Charta finden Sie nützliche Tipps und Links. Lassen Sie sich inspirieren
-
Jurapark-Charta
Download ➔